Nutzen Sie Ihren Steuerbonus!

 

Seit dem 01.Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerksleistungen und auch Privat-Personen können die Handwerker-Rechnungen auch von der Steuer absetzen.

 

Was sollte ich dabei beachten?

Nachweise für Steuerbonus

Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.

Materialkosten sind dabei nicht begünstigt.

Ich kann die Überweisung belegen. Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt werden.

 

 

Voraussetzungen für Steuerbonus

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

 

 

Maximal 1.200 bzw. 4.000 Euro
Bei Handwerksleistungen können Sie pro Jahr maximal 1.200 Euro an Steuern sparen (20% von maximal 6.000 Euro; bei größeren Arbeiten kann der Steuerberater sagen, ob eine Verteilung über mehrere Jahre sinnvoll ist).

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist eine maximale Steuerersparnis von 4.000 Euro möglich (20% von 20.000 Euro, wenn für Haushaltshilfen und Pflegeleistungen überhaupt nichts aufgewendet wird)

 

 

Angaben ohne Gewähr. Bitte Fragen Sie evtl. vorher Ihren Steuerberater.